Ziele des Vereins

Ziel und Zweck des Vereins ist es in Südtirol und vorwiegend im Raum Pustertal eine nachhaltige Regionalentwicklung voranzutreiben, gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung und den örtlichen Organisationen lokale Strategien zu erarbeiten und diese umzusetzen. Dies unter Berücksichtigung der EU VO 1303/ 2013, insbesondere des Art. 34 sowie der sonstigen spezifischen Verordnungen in Bezug.

Um diese Ziele zu erreichen, hat der Verein folgende Aufgaben:

  1. Die Teilnahme an Initiativen und Programmen zur Förderung der regionalen Entwicklung, die von der EU, vom Staat, von der Region oder der Provinz initiiert werden.
     
  2. Die Begleitung der Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für die ländliche Entwicklung und für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CLLD-Gebiet), sowie der unterstützten Vorhaben und die Durchführung spezifischer Bewertungstätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Strategien.
     
  3. Den Aufbau von Kapazitäten der lokalen AkteurInnen zur Entwicklung und Durchführung von Vorhaben, einschließlich der Förderung ihrer Projektmanagementfähigkeiten.
     
  4. Die Aktivierung von lokalen AkteurInnen zum Ergreifen und Umsetzen von Initiativen und Vorhaben:
    a) zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und einer ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung im Allgemeinen, sowie zur Erhöhung der Wertschöpfung aus regionalen Produkten, zur Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung, zur Förderung von KMUs und zum Ausbau von Forschungs- und Entwicklungsinitiativen in der Region im Speziellen;
    b) zum Schutz der natürlichen und landschaftlichen Ressourcen und Verbesserung der Umweltqualität im Allgemeinen sowie zum Erhalt des Gleichgewichts von Natur- und Kulturlandschaften, zum Erreichen eines höheren Grades an CO2 Neutralität und zum Ausbau des Risikomanagements und Anpassungen an den Klimawandel im Speziellen;
    c) zur Nutzung und Weiterentwicklung des kulturellen Potentials der Region im Allgemeinen sowie zur Inwertsetzung der kulturellen Vielfalt und zur Förderung der regionalen Identität und Beheimatung traditioneller und moderner kultureller Besonderheiten und Werke im Speziellen;
    d) zur Förderung von Inklusion und Solidarität im Allgemeinen und zur Steigerung der Lebensqualität und des Nahversorgungsangebots in den Dörfern sowie zur Schaffung von Perspektiven für die Jugend sowie für benachteiligte Gesellschaftsgruppen;
    e) zur Förderung von Innovation;
    f) zur Stärkung von Kooperation und Netzwerken.
     
  5. Die Lokale Aktionsgruppe kann ein Begünstigter in Fördervorhaben sein und Vorhaben im Einklang mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung durchführen.
     
  6. Überdies kann der Verein alle weiteren Tätigkeiten ausüben, Mobilien und Immobilien errichten, kaufen und verkaufen, mieten, vermieten, an- oder verpachten, die direkt oder indirekt für die Zielsetzung förderlich notwendig oder nützlich sind.
     
  7. Auch kann der Verein mit anderen Vereinen oder Organisationen, die dieselben Zielsetzungen haben, zusammenarbeiten und gegebenenfalls gemeinsame Projekte durchführen, sowie gewerbliche Nebentätigkeiten im Sinne des Ministerialdekretes Nr. 25 vom 25. Mai 1995 ausüben.