Lichtpläne

Mit Start der Arbeiten an den Klimaschutzplänen im Jahr 2022 haben 5 Pustertaler Gemeinden, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht über einen Lichtplan verfügten, gleichzeitig die Erstellung des gemeindlichen Lichtplanes in Angriff genommen.

Das Vorhandensein eines Lichtplanes ist Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung für Erstellung eines Klimaschutzplanes gemäß Landesgesetz vom 7. Juli 2010 Nr. 9.

Die Arbeiten an den Lichtplänen, welche im Zuge des Vorhabens "Begleitung Erstellung Klimaschutzpläne" der Bezirksgemeinschaft Pustertal mit Unterstützung des Regionalmanagements Pustertal erfolgten, konnten im Frühjahr 2023 in den Gemeinden Gsies, Olang, Percha, St. Martin in Thurn und Toblach erfolgreich abgeschlossen werden.

Damit verfügen nunmehr alle 26 Pustertaler Gemeinden über einen gemeindlichen Lichtplan.

Der Lichtplan umfasst die Festlegung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung der Lichtverschmutzung bei öffentlichen Außenbeleuchtungsanlagen, welche auf entsprechenden Erhebungen basiert und ergänzt damit den gemeindlichen Klimaschutzplan.

 

Allgemeine Informationen zum Thema Lichtplan finden Sie hier: