Änderungen LEP durch das Projektauswahlgremium genehmigt

17.02.2022

Das Projektauswahlgremium hat durch einen Umlaufbeschluss am 16.02.2022 Änderungen zum Lokalen Entwicklungsplan (LEP) für das Pustertal genehmigt. Diese beinhalten vor allem Abänderungen zum Finanzplans ELR 2014-2020 19.2 mit der Umbuchung der Finanzmittel auf folgende Maßnahmen:

  • UM 7.4 Förderung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur und die dazugehörige Infrastruktur.
  • UM 7.6 Förderung für Studien und Investitionen in Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert.

Nach den geltenden Bestimmungen wird der abgeänderte LEP nun der zuständigen Verwaltungsbehörde vorgelegt. Die Änderungen treten schließlich ab Genehmigungsdatum durch den zuständigen Amtsdirektor in Kraft.

Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden und stehen für diesbezügliche Informationen gerne zur Verfügung!


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