Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027

Die Lokale Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2023-2027 (klick für Download) wurde im Laufe des Jahres 2023 von der LAG Pustertal erarbeitet und schließlich am 28.11.2023 von der Landesregierung der Aut. Provinz Bozen Südtirol offiziell genehmigt.

Alle 26 Pustertaler Gemeinden (mit Ausnahme der urbanen Fraktionen Bruneck Ort und Stegen) bilden das LEADER-Gebiet Pustertal mit dem Ziel, den ländlichen Raum in seiner langfristigen Entwicklung zu unterstützen, und umfasst somit 72.501 Einwohner*innen (Stand 31.12.2021).

Der LAG Pustertal wurde ein Gesamtbudget von 2.773.306,29 Euro zugewiesen.
 
Ab Anfang 2024 können Projektanträge eingereicht werden. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden!
 

Als Grundausrichtung für die Lokale Entwicklungsstrategie hat die LAG Pustertal folgende Themenfelder gewählt.

 

 

Die identifizierten lokalen Ziele für die Förderregion Pustertal sind:

  • Förderung eines attraktiven und nachhaltigen Lebensraums für alle Generationen und Gesellschaftsgruppen durch Schaffung, Aufwertung und Anpassung von Dienstleistungen und Infrastrukturen sowie durch Inklusion
  • Förderung der regionalen Identität durch die Stärkung der natürlichen und kulturellen Vielfalt sowie der lokalen Besonderheiten
  • Zukunftsgerechte Ausrichtung sowie Stärkung der regionalen Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit durch die Unterstützung lokaler Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Handwerk und Handel sowie durch Diversifizierung, Innovation und Vernetzung
  • Förderung des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sowie des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung durch Schutz der biologischen Vielfalt sowie der natürlichen und landschaftlichen Ressourcen und durch Bewusstseinsbildung

 

Die aktivierten LEADER Aktionen sind:

 

Priorisierung der Mittel

Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Strategieentwicklung erarbeiteten Kontextanalyse sowie vorliegender Studien und Erhebungen gibt es im Pustertal Gemeinden und Fraktionen, die im landes- und bezirksweiten Vergleich deutlich strukturschwächer sind als andere Gebiete.

Insofern wird bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel den strukturell benachteiligten Gebieten (s. Anlage C - Artikel 10, Absatz 2, Buchstabe b, Ziffer 1 - des Beschlusses der Landesregierung Nr. 224 vom 14.03.2023) besondere Bedeutung eingeräumt, indem ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel der spezifischen Aktionen ausschließlich für diese Gebiete reserviert werden, indem gesonderte Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht werden. Die restlichen zwei Drittel stehen allen Gebieten zur Verfügung, wobei strukturell benachteiligten Gebieten bei der Projektauswahl Vorrang gewährt wird.